Richtlinien


Richtlinien und Erläuterungen

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CUBO Begegnungen ist eine eingetragene deutsche Marke 30 2020 117 570 des Bundesver­bandes Deutscher Steinmetze, Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Stein­bildhauerhandwerk (nachfolgend Bundesverband genannt), deren Logo vorstehend dar­gestellt ist. Das Konzept wurde – ausgehend vom BIV-Arbeitskreis „Friedhof & Grabmal“ – von einer engagierten Gruppe von Gestaltern entwickelt und steht den Mitgliedern nun zur Verfügung. 

Der Bundesverband hat mit der Fördergesellschaft Steinmetzhandwerk mbH (FGS), einer 100%igen Tochter des Bundesverbandes, einen Lizenzvertrag abgeschlossen und beauftragt diese darüber mit dem Verkauf der Lizenzen und der Durchführung von Mar­ke­ting­maß­nahmen.

Das Projekt CUBO Begegnungen (nachfolgend CUBO genannt) ist ein räumliches Gestal­tungs­­konzept, das ausschließlich von den Mitgliedern des Verbandes (Landesinnungs­ver­bände und Landesinnungen) und deren Mitgliedern (Innungen mit ihren Einzelbetrieben) genutzt und erstellt werden darf.

CUBO darf nur für folgende Verwendungszwecke umge­setzt werden als:

  • Informations- und Aufenthaltsraum bei Veranstaltungen im öffentlichen und institutionellen Freiraum
  •  Begegnungs- und Erinnerungsstätte für allgemeine Trauer im öffentlichen Raum (z.B. im Gedenken an Kriege oder Unglücksfälle)
  • Begegnungs- und Trauerstätte für individuell Trauernde innerhalb des Friedhofs
  • Bestattungsraum auf Friedhöfen für Urnen – und Erdbestattungen
  • Begegnungsraum auf Messen oder öffentlichen Veranstaltungen

 

Der CUBO ist ein erkennbarer Raum, der mit einer Mischung aus Architektur und Funktion Aufmerksamkeit erzeugt.



Gestaltung

Beispielhafter Aufbau zweier CUBO BEGEGNUNGEN
Beispielhafte Kombinationsmöglichkeit zweier CUBO BEGEGNUNGEN

Das gesamte Gestaltungskonzept orientiert sich an der Metallkonstruktion, die den Raum defi­niert und den Rahmen vorgibt, die Material­stärken der jeweils 7 bis 8 Natursteinstelen sind so stark wie der Metallrahmen, was eine Durch­gängigkeit ergibt. Der CUBO hat folgende Ab­messungen: Grundfläche 3,0 m / 3,0 m, Höhe 2,5 m Eine Stele ist 150 / 30 / 10 cm groß. Ab­stand zwischen den Stelen ist 4 cm. Die 10 cm Material­stärke soll ein filigranes Er­schei­nungs­bild gewähr­leisten. 

Die Pflanzflächen vor den Stelen sind 80 / 34 cm groß und können entweder indi­viduell für jede Stele oder durchgehend und ein­heitlich angelegt werden. Bei den Individual­flächen besteht außerdem die Möglichkeit, mit einer variablen Steinplatte die Pflanzfläche zu redu­zieren oder zu ver­schieben. Die Einfassung der Ritualflächen erfolgt mit Metall, bei ein­heit­licher durchgehender Bepflanzung erfolgt eine durchgehende Einfassung, bei einzelnen Flächen erfolgt der Einbau eines separaten Metall­rahmens mit Auflageschienen für eventuell anzubringende Steinplatten mit einer Stärke von 5 cm, die dann wiederum in der Gesamt­fläche von 80 / 32 cm variabel in Größe und Form ein­gebaut werden.

Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich die Sitzgelegenheiten, diese können entweder mit einzelnen Sitzmöbeln in runder Form oder mittels einer durchgehenden Bank ausgeführt werden. 

Hinter den Sitzgelegenheiten besteht die Möglichkeit, eine Gestaltung der Rückwand mit einer rankenden Bepflanzung oder mit einer Bespannung mit Segelbahnen anzubringen, um den CUBO auf dieser Seite raumbildend zu gestalten. Dies kann auch mit der Oberseite fort­geführt werden. Wenn der Bedarf besteht, kann man auch eine komplette Überdachung vor­nehmen, die dann aber je nach Standort mit den Schneelasten separat berechnet werden muss.

 

Vorgeschrieben werden für die Stelen und mögliche Sitzgelegenheiten aus Naturstein­materia­li­en aus europäischen (incl. CH) Natursteinen, bevorzugt aus regional vorrätigen Natur­stei­nen.

Die Sitzgelegenheiten können auch aus anderen Materialien bestehen. Nachhaltiges, pflege­leichtes Material ist zu bevorzugen. Die Größen der Stelen sind nicht veränder­bar, le­diglich die Gestaltung der Stelen ist individuell durchzuführen, muss aber handwerk­lichen Regeln folgen. Diese Angaben gelten als Grundlage für jeden CUBO und sind nicht veränderbar.

 

Ebenfalls in dem Konzept ist eine Stele (90 / 30 / 30 cm) als Verabschiedungsstein für Be­stat­tungen oder Ansprachen etc. enthalten, auf der bei der Bestattung dann die Urne vor der Bei­setzung abgestellt werden kann, um nochmals ein Gebet oder Worte der Verabschiedung sprechen zu können. Im Fall, dass der CUBO nicht als Bestattungsort genutzt wird, ist diese Stele ein zentraler Ort im CUBO für z.B. Ansprachen. Falls mehrere CUBO aneinander er­stellt sind, kann im Einzelfall auf den Verabschiedungsstein verzichtet werden und stattdessen eine 8. Stele erstellt.

Die Durchgangsbreite zwischen der Sitzgelegenheit und der Pflanzfläche beträgt 150 cm, es können also auch zwei Personen nebeneinander durchgehen. Der Zugang zum CUBO muss barrierefrei ausgeführt werden.

Insgesamt stellt die Stringenz in der Außenform und bei der gestalteten Ausstattung eine Ein­heit dar.

Die Vorgaben von technischer Seite sind verbindlich und nicht veränderbar. Dies gilt auch für die Materialverwendung.



Regeln für die Nutzung

Logo Bundesverband Deutscher Steinmetzte

 

 

Bundesverband Deutscher Steinmetze

Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- 

und Steinbildhauerhandwerks

Weißkirchener Weg 16

60439 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 576 098

Telefax: 069 - 576 090

info@biv-steinmetz.de

  1. Die Nutzung wird über einen Lizenzvertrag zwischen dem Lizenznehmer und der FGS zur Nutzung der Wort-Bild-Marke ge­re­gelt.
  2. Der Lizenznehmer zahlt eine Lizenzgebühr gemäß § 3 des Lizenzvertrags. Beteiligt sich der Lizenznehmer im Jahr der Antragstellung sowie in den zwei darauffolgenden Jahren nicht an der Mar­ke­tingum­lage des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze ist eine zusätzliche Nutzungs­gebühr in Höhe von 300 € netto plus MwSt. zu zahlen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Endprodukt der FGS entsprechend §4 des Lizenz­vertrags b nachzu­weisen. Erfolgt keine rechtmäßige Umsetzung und Nutzung im Sinne dieser Richtlinie muss eine Sanktionsgebühr in Höhe von 300 € netto plus MwSt. gezahlt werden; in diesem Fall ist die FGS zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags entsprechend § 9 des Lizenzvertrags berechtigt. Alle vorgenannten Gebühren sind an die FGS zu zahlen. 
  3. Der Lizenznehmer hat die in diesen Richtlinien angegebenen Regeln einzuhalten. Er muss die Grundkonstruktion beim Her­steller bestellen, der die CUBO-Grund­konstruk­­tionen für die FGS bzw. den Bundesverband Deutscher Steinmetze entwickelt hat und liefert. Die Kontaktdaten zur Bestellung lauten: Firma Huber GmbH, Leutenhofen 6, 87448 Waltenhofen, Jonas.Haslinger@huber-metallgaeu.de, Tel.: 08303 31299-84 (Durchwahl) oder 08303 31299-90 (Zentrale), www.huber-metallgaeu.de
  4. Die Gestaltung der Pflanzflächen obliegt dem Lizenznehmer. Er kann sich hierzu eines Gärtners bedienen. Die Pflege ist sicherzustellen. Bei der Pflanzenauswahl ist auf die Verwendung heimischer, pflegeleichter und Insektenfreundlicher Pflanzen (vornehm­lich Stauden) zu achten. Empfehlenswert sind die Sellana-Pflanzenziegel der Firma Stauden Siebler https://www.stauden-siebler.de/
  5. Sollten Segelbahnen gewählt werden, können diese bei www.stoffdruck.com bestellt werden. Ansprechpartner ist René Thomas, thomas@stoffdruck.com, Tel.: (0) 7141 298 45 – 32
  6.  Die Unterhaltung der Anlage ist langfristig sicherzustellen. 
  7. Die Stelen müssen komplett austauschbar sein, um individuelle Kundenwünsche er­füllen zu können.
  8. Ein CUBO ist bei der Erstellung komplett fertigzustellen, so dass ein ganzheitlich erlebbarer Raum­eindruck entsteht. Einzelne Bestandteile, wie bspw. zum Gedenken personali­sierte Stelen, können auf Kundenwunsch auch später individuell gestaltet werden.
  9. Vertragliche Regelungen mit einem Auftraggeber, bspw. einer Friedhofsverwaltung bzw. einem Besitzer des öffentlichen Raumes oder einem Geldgeber obliegen dem Lizenznehmer. Der Auftraggeber kann das Gesamtkonzept vom Lizenznehmer an­kaufen und die Grundfinanzierung übernehmen. Der Lizenznehmer ist aber in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Objekte aus Naturstein durch Mitglieder einer Stein­metz-Innung/eines Landesverbandes Steinmetze, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Steinmetze sind, ausgeführt werden, auch wenn die Pflege und Unter­haltung (von insbesondere Bepflan­zung und Gestell) von Dritten übernommen werden. Die Pflege und Unter­haltung des Gesamt­konzeptes obliegt in diesem Fall also dem Dritten.
    Andererseits kann der Lizenznehmer das Konzept auch auf eigene Kosten umsetzen und auf dem Friedhof oder im öffentlichen Raum betreiben.
    Die Entscheidung für das jeweilige Betreiberkonzept obliegen dem Lizenznehmer und seinem Auftraggeber (als Dritten).