CUBO Begegnungen ist eine eingetragene deutsche Marke 30 2020 117 570 des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze, Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (nachfolgend Bundesverband genannt), deren Logo vorstehend dargestellt ist. Das Konzept wurde – ausgehend vom BIV-Arbeitskreis „Friedhof & Grabmal“ – von einer engagierten Gruppe von Gestaltern entwickelt und steht den Mitgliedern nun zur Verfügung.
Der Bundesverband hat mit der Fördergesellschaft Steinmetzhandwerk mbH (FGS), einer 100%igen Tochter des Bundesverbandes, einen Lizenzvertrag abgeschlossen und beauftragt diese darüber mit dem Verkauf der Lizenzen und der Durchführung von Marketingmaßnahmen.
Das Projekt CUBO Begegnungen (nachfolgend CUBO genannt) ist ein räumliches Gestaltungskonzept, das ausschließlich von den Mitgliedern des Verbandes (Landesinnungsverbände und Landesinnungen) und deren Mitgliedern (Innungen mit ihren Einzelbetrieben) genutzt und erstellt werden darf.
CUBO darf nur für folgende Verwendungszwecke umgesetzt werden als:
Der CUBO ist ein erkennbarer Raum, der mit einer Mischung aus Architektur und Funktion Aufmerksamkeit erzeugt.
Das gesamte Gestaltungskonzept orientiert sich an der Metallkonstruktion, die den Raum definiert und den Rahmen vorgibt, die Materialstärken der jeweils 7 bis 8 Natursteinstelen sind so stark wie der Metallrahmen, was eine Durchgängigkeit ergibt. Der CUBO hat folgende Abmessungen: Grundfläche 3,0 m / 3,0 m, Höhe 2,5 m Eine Stele ist 150 / 30 / 10 cm groß. Abstand zwischen den Stelen ist 4 cm. Die 10 cm Materialstärke soll ein filigranes Erscheinungsbild gewährleisten.
Die Pflanzflächen vor den Stelen sind 80 / 34 cm groß und können entweder individuell für jede Stele oder durchgehend und einheitlich angelegt werden. Bei den Individualflächen besteht außerdem die Möglichkeit, mit einer variablen Steinplatte die Pflanzfläche zu reduzieren oder zu verschieben. Die Einfassung der Ritualflächen erfolgt mit Metall, bei einheitlicher durchgehender Bepflanzung erfolgt eine durchgehende Einfassung, bei einzelnen Flächen erfolgt der Einbau eines separaten Metallrahmens mit Auflageschienen für eventuell anzubringende Steinplatten mit einer Stärke von 5 cm, die dann wiederum in der Gesamtfläche von 80 / 32 cm variabel in Größe und Form eingebaut werden.
Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich die Sitzgelegenheiten, diese können entweder mit einzelnen Sitzmöbeln in runder Form oder mittels einer durchgehenden Bank ausgeführt werden.
Hinter den Sitzgelegenheiten besteht die Möglichkeit, eine Gestaltung der Rückwand mit einer rankenden Bepflanzung oder mit einer Bespannung mit Segelbahnen anzubringen, um den CUBO auf dieser Seite raumbildend zu gestalten. Dies kann auch mit der Oberseite fortgeführt werden. Wenn der Bedarf besteht, kann man auch eine komplette Überdachung vornehmen, die dann aber je nach Standort mit den Schneelasten separat berechnet werden muss.
Vorgeschrieben werden für die Stelen und mögliche Sitzgelegenheiten aus Natursteinmaterialien aus europäischen (incl. CH) Natursteinen, bevorzugt aus regional vorrätigen Natursteinen.
Die Sitzgelegenheiten können auch aus anderen Materialien bestehen. Nachhaltiges, pflegeleichtes Material ist zu bevorzugen. Die Größen der Stelen sind nicht veränderbar, lediglich die Gestaltung der Stelen ist individuell durchzuführen, muss aber handwerklichen Regeln folgen. Diese Angaben gelten als Grundlage für jeden CUBO und sind nicht veränderbar.
Ebenfalls in dem Konzept ist eine Stele (90 / 30 / 30 cm) als Verabschiedungsstein für Bestattungen oder Ansprachen etc. enthalten, auf der bei der Bestattung dann die Urne vor der Beisetzung abgestellt werden kann, um nochmals ein Gebet oder Worte der Verabschiedung sprechen zu können. Im Fall, dass der CUBO nicht als Bestattungsort genutzt wird, ist diese Stele ein zentraler Ort im CUBO für z.B. Ansprachen. Falls mehrere CUBO aneinander erstellt sind, kann im Einzelfall auf den Verabschiedungsstein verzichtet werden und stattdessen eine 8. Stele erstellt.
Die Durchgangsbreite zwischen der Sitzgelegenheit und der Pflanzfläche beträgt 150 cm, es können also auch zwei Personen nebeneinander durchgehen. Der Zugang zum CUBO muss barrierefrei ausgeführt werden.
Insgesamt stellt die Stringenz in der Außenform und bei der gestalteten Ausstattung eine Einheit dar.
Die Vorgaben von technischer Seite sind verbindlich und nicht veränderbar. Dies gilt auch für die Materialverwendung.
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